zeitbasierte Medien - Audio, Video & Animation
zeitbasierte Medien allgemein
zeitbasierte Medien allgemein
Wenn es sich bei Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann bieten Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts. (Level A)
WCAG 2.1
zeitbasierte Medien allgemein
Bereitstellung von Alternativen für zeitbasierte Medien.
WCAG 2.1
zeitbasierte Medien allgemein
Für voraufgezeichnete reine Audio- und voraufgezeichnete reine Videomedien gilt Folgendes, es sei denn, das Audio- oder Videomaterial ist eine Medienalternative für Text und eindeutig als solche gekennzeichnet:
- Voraufgezeichnetes Audio-only: Es wird eine Alternative für zeitbasierte Medien angeboten, die gleichwertige Informationen für voraufgezeichnete reine Audio-Inhalte bietet.
- Nur voraufgezeichnetes Video: Es wird entweder eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Tonspur angeboten, die gleichwertige Informationen für voraufgezeichnete reine Videoinhalte bietet.
WCAG 2.1
zeitbasierte Medien allgemein
Eine Alternative für zeitbasierte Medien wird für alle voraufgezeichneten synchronisierten Medien und für alle voraufgezeichneten reinen Videomedien angeboten. (Level AAA)
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Pausieren, beenden, ausblenden: Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen gelten alle folgenden Punkte (Level A):
- Sich bewegend, blinkend, scrollend: Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die (1) automatisch beginnen, (2) länger als 5 Sekunden dauern und (3) parallel zu anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus für den Benutzer, um diese zu pausieren, zu beenden oder auszublenden außer die Bewegung, das Blinken oder das Scrollen ist Teil einer Handlung, bei der es unentbehrlich ist
- Automatische Aktualisierung: Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die (1) automatisch beginnen und (2) parallel mit anderen Inhalten dargestellt werden, gibt es einen Mechanismus, damit der Benutzer die Aktualisierung pausieren, beenden oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren kann, außer die automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.
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Unterbrechungen können vom Benutzer aufgeschoben oder unterdrückt werden mit Ausnahme von Unterbrechungen, bei denen es sich um einen Notfall handelt. (Level AAA)
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Die Zeiteinteilung ist kein unentbehrlicher Teil eines vom Inhalt dargestellten Ereignisses oder einer Handlung außer bei nicht-interaktiven synchronisierten Medien und Echtzeit-Ereignissen. (Level AAA)
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Allgemeines
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Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen.
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Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt, oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen. (Level A)
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Webseiten enthalten nichts, das öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt. (Level AAA)
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Allgemeines
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Falls für den Zeitraum, innerhalb dessen Benutzerreaktionen erfolgen müssen, Grenzen gelten, die für die Aufrechterhaltung der Integrität der Arbeitsaufgabe oder der Aktivität entscheidend sind, oder wenn diese Grenzen auf durch aktuelle Ereignisse (z. B. eine Auktion) bedingten zeitlichen Beschränkungen beruhen, muss die Software den Benutzern ermöglichen, alle durch Software festgelegten zeitlichen Parameter für Benutzerreaktionen zu ändern.
ISO 9241-171
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Die Software muss blinkende bzw. flackernde Effekte vermeiden, die Anfälle bei Personen mit photosensitiven Epilepsien auslösen können.
ISO 9241-171
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Bei der bewegten, blinkenden, laufenden oder sich selbst aktualisierenden Darstellung von Informationen muss die Software dem Benutzer es ermöglichen, die Darstellung anzuhalten oder abzubrechen, außer bei einem einfachen Verlaufsanzeiger.
ISO 9241-171
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Die Plattformsoftware sollte eine systemweit geltende Einstellung zur Verfügung stellen, die es den Benutzern ermöglicht, anzugeben, dass sie von der gesamten Software, die dies betrifft, die zur Verfügung stehenden Untertitel angezeigt haben möchten.
ISO 9241-171
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Software, die Untertitel zeigt, muss standardmäßig die systemweit geltenden Benutzereinstellungen für die Untertiteldarstellung verwenden. Werden die systemweit geltenden Benutzereinstellungen während der Wiedergabe geändert, so müssen die neuen Einstellungen verwendet werden.
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Software, die Untertitel zeigt, sollte diese so anordnen, dass Beeinträchtigungen des visuellen Inhalts auf ein Mindestmaß reduziert werden.
ISO 9241-171
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„Stopp“, „Start“ und „Pause“ zur Verfügung stellen: Die Software muss es den Benutzern ermöglichen, die Präsentation zu starten, anzuhalten und abzubrechen.
ISO 9241-171
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„Wiederholen“, „Rücklauf“ und „Pause“ sowie „Schnellvorlauf“ oder „Vorwärtsspringen“ zur Verfügung stellen: Die Software sollte es den Benutzern ermöglichen, die Präsentation zu wiederholen, sie zurücklaufen zu lassen, sie zu unterbrechen und sie vorlaufen zu lassen bzw. in ihr vorwärts zu springen, falls dies der betreffenden Arbeitsaufgabe angemessen ist.
ISO 9241-171
zeitbasierte Medien allgemein
Die Software sollte es ermöglichen, gleichwertige Alternativen (z. B. Untertitel oder Audiobeschreibungen der Videospur einer Multimediapräsentation) zu aktualisieren, wenn sich der Inhalt einer Medienpräsentation ändert
ISO 9241-171
zeitbasierte Medien allgemein
Neben allen Arten von Hörverlust umfassen Hörschäden auch Situationen, in denen Menschen nicht wollen, dass ihre Geräte Lärm machen, wie zum Beispiel im Theater. Apple bietet Alternativen zur auralen Interaktion mit Funktionen wie Untertitel, visuelle und haptische Benachrichtigungen und dem Modus "Type to Siri".
Apple Inc.
zeitbasierte Medien allgemein
Seien Sie vorsichtig, wenn sich bewegende oder blinkende Elemente angezeigt werden. Obwohl subtile Bewegungen und Blinken die Aufmerksamkeit des Benutzers auf sich ziehen können, können diese Effekte auch ablenkend wirken und sind für Menschen mit Sehbehinderungen nicht nützlich. Schlimmer noch, einige blinkende Elemente können epileptische Anfälle auslösen. Vermeiden Sie in allen Fällen, Bewegung und Blinzeln als einzige Möglichkeit der Informationsvermittlung zu verwenden.
Apple Inc.
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Geben Sie Audiobeschreibungen an. Verwenden Sie Audiobeschreibungen, um wichtige Informationen, die nur visuell präsentiert werden, in gesprochener Form wiederzugeben.
Apple Inc.
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Inhalte, die sich automatisch bewegen, scrollen oder blinken, können angehalten, angehalten oder ausgeblendet werden, wenn sie länger als fünf Sekunden dauern. Begrenzung des Flashing-Inhalts auf dreimal innerhalb einer Sekunde, um die Flash- und Rot-Blitz-Schwellenwerte zu erreichen
Google
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Vermeiden Sie das Blinken großer zentraler Bereiche des Bildschirms
Google
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Zeitgesteuerte Steuerelemente - Steuerelemente in einer Anwendung können so eingestellt werden, dass sie nach einer bestimmten Zeit verschwinden. Beispielsweise können fünf Sekunden nach dem Start eines Videos die Wiedergabebedienelemente vom Bildschirm ausgeblendet werden.
Google
* Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.
Audio
Untertitel werden für alle voraufgezeichneten Audio-Inhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt, es sei denn, das Medium ist eine Medienalternative für Text und ist eindeutig als solches gekennzeichnet. (Level A)
WCAG 2.1
Für alle Live-Audioinhalte in synchronisierten Medien werden Untertitel bereitgestellt. (Level AA)
WCAG 2.1
Gebärdensprachdolmetschen wird für alle voraufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien angeboten. (Level AAA)
WCAG 2.1
Es wird eine Alternative für zeitbasierte Medien angeboten, die gleichwertige Informationen für reine Audio-Live-Inhalte präsentiert. (Level AAA)
WCAG 2.1
Wenn Audioinhalt auf einer Webseite automatisch für mehr als 3 Sekunden abgespielt wird, dann gibt es entweder einen Mechanismus, um die Wiedergabe zu pausieren oder zu beenden, oder es gibt einen Mechanismus, um die Lautstärke unabhängig von der allgemeinen Systemlautstärke zu regeln. (Level A)
Anmerkung: Jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, kann die Möglichkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die ganze Seite zu nutzen. Daher muss jeglicher Inhalt auf einer Webseite (egal ob er dazu benutzt wird, andere Erfolgskriterien zu erfüllen oder nicht) dieses Erfolgskriterium erfüllen.
WCAG 2.1
Für aufgezeichneten, reinen Audioinhalt, der (1) hauptsächlich Sprache im Vordergrund enthält, (2) kein Audio-CAPTCHA oder ein Audio-Logo ist und (3) bei dem es sich nicht um eine Vokalisierung handelt, die hauptsächlich als musikalischer Ausdruck bestimmt ist wie beispielsweise Singen oder Rappen, gilt mindestens eines der Folgenden (Level AAA):
- Kein Hintergrund: Der Audioinhalt enthält keine Hintergrundgeräusche.
- Abschalten: Die Hintergrundgeräusche können abgeschaltet werden.
- 20 dB: Die Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als der Sprachinhalt im Vordergrund mit der Ausnahme von gelegentlichen Geräuschen, die nur 1 oder 2 Sekunden andauern.
WCAG 2.1
Zugängliche Alternativen für aufgabenrelevante Audio- und Videoinformationen zur Verfügung stellen: Wenn aufgabenrelevante Informationen im Audio- oder Videoformat dargestellt werden, muss die Software einen gleichwertigen Inhalt in zugänglichen Alternativformaten zur Verfügung stellen. BEISPIEL 1: Ein Video enthält Untertitel für die Tonspur.
ISO 9241-171
Klangmuster anstelle von Tonhöhen zur Übermittlung von Informationen verwenden: Für die Übermittlung von Informationen im Audioformat sollte die Software zeit- oder frequenzbestimmte Klangmuster verwenden, anstatt einer einzelnen absoluten Tonhöhe oder Lautstärke.
ISO 9241-171
Lautstärkeregelung ermöglichen: Die Software muss es den Benutzern ermöglichen, die Lautstärke der Audioausgabe zu regeln.
ISO 9241-171
Die Grundfrequenz aufgabenrelevanter nicht sprachlicher Audiosignale, die von der Software verwendet werden, sollte im Bereich zwischen 500 Hz und 3 000 Hz liegen oder vom Benutzer problemlos auf diesen Bereich eingestellt werden können.
ISO 9241-171
Einstellung der Audioausgabe ermöglichen: Die Software sollte es den Benutzern ermöglichen, die Attribute aufgabenrelevanter Audiosignale, z. B. Frequenz, Geschwindigkeit und Toninhalt, einzustellen
ISO 9241-171
Falls die im Hintergrund laufende Tonspur und sonstige Tonspuren separate Audiospuren bzw. -kanäle sind, sollte die Software einen Mechanismus zur Verfügung stellen, der es den Benutzern ermöglicht, die Lautstärke jeder einzelnen Audiospur einzustellen und alle einzeln an- oder auszuschalten.
ISO 9241-171
Audio
Fehlermeldungen, Hilfe & Hinweise
Warnsignale und andere von der Software ausgegebene hörbare Mitteilungen sollten mindestens zwei Komponenten aus dem Mitten- und Tieftonbereich enthalten, wobei empfohlen wird, die eine Komponente aus dem Bereich von 300 Hz bis 750 Hz zu wählen und die andere aus dem Bereich von 500 Hz bis 3 000 Hz.
ISO 9241-171
Wenn die Hardware sowohl die akustische als auch die visuelle Ausgabe unterstützt, muss die Plattformsoftware es den Benutzern ermöglichen, sich aufgabenrelevante Audiosignale (einschließlich Warnsignale) in visueller Form, im Audioformat oder in einer Kombination aus beidem ausgeben zu lassen, und Software, die auf solchen Systemen läuft, muss alle diese Optionen unterstützen
ISO 9241-171
Falls die Hardware Sprachsynthese unterstützen kann, muss die Plattformsoftware Programmierdienste für die Sprachausgabe zur Verfügung stellen.
ISO 9241-171
Software, die Audioinformationen ausgibt, muss eine Möglichkeit zur Anzeige zugehöriger Untertitel zur Verfügung stellen.
ISO 9241-171
Geben Sie Untertitel an. Geschlossene Untertitel geben Menschen ein textliches Äquivalent für die hörbaren Informationen in einem Video. Durch die Verwendung von Untertiteln können Sie mehrere Übersetzungen für denselben Inhalt bereitstellen und das System kann die Version wählen, die den Einstellungen des Benutzers entspricht. Da Untertitel nicht immer verfügbar sind, ist es wichtig, auch Untertitel bereitzustellen. Hinweise für Entwickler finden Sie unter Hinzufügen von Untertiteln und alternativen Tonspuren.
Apple Inc.
Es können visuelle Alternativen zum Ton oder zu anderen kritischen Audioelementen und Warnhinweisen gegeben werden, wie z.B. Untertitel oder eine Abschrift.
Google
* Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.
Video
Eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiobeschreibung des voraufgezeichneten Videoinhalts wird für synchronisierte Medien bereitgestellt, es sei denn, das Medium ist eine Medienalternative für Text und ist eindeutig als solches gekennzeichnet. (Level A)
WCAG 2.1
Eine Audiobeschreibung wird für alle voraufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Level AA)
WCAG 2.1
Wenn die Pausen im Vordergrundton nicht ausreichen, um den Sinn des Videos durch Audiobeschreibungen zu vermitteln, wird eine erweiterte Audiobeschreibung für alle voraufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien bereitgestellt. (Level AAA)
WCAG 2.1
Für die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache im Internet oder Intranet gelten die folgenden Vorgaben:
- Schatten auf dem Körper der Darstellerin oder des Darstellers sind zu vermeiden. Die Mimik und das Mundbild müssen gut sichtbar sein
- Der Hintergrund ist statisch zu gestalten. Ein schwarzer oder weißer Hintergrund ist zu vermeiden.
- Der Hintergrund sowie die Kleidung und die Hände der Darstellerin oder des Darstellers stehen im Kontrast zueinander. Dabei soll die Kleidung dunkel und einfarbig sein.
- Das Video ist durch das Logo für die Deutsche Gebärdensprache gekennzeichnet. Die farbliche Gestaltung des Logos kann dem jeweiligen Design des Auftritts angepasst werden.
- Die Auflösung beträgt mindestens 320 x 240 Pixel.
- Die Bildfolge beträgt mindestens 25 Bilder je Sekunde.
- Der Gebärdensprach-Film ist darüber hinaus als Datei zum Herunterladen verfügbar. Es sind Angaben zur Größe der Datei sowie zur Abspieldauer verfügbar.
BITV 2.0
Zugängliche Alternativen für aufgabenrelevante Audio- und Videoinformationen zur Verfügung stellen: Wenn aufgabenrelevante Informationen im Audio- oder Videoformat dargestellt werden, muss die Software einen gleichwertigen Inhalt in zugänglichen Alternativformaten zur Verfügung stellen. BEISPIEL 1: Ein Video enthält Untertitel für die Tonspur.
ISO 9241-171
Die Software sollte es den Benutzern ermöglichen, auszuwählen, welche Streams ausgegeben werden sollen, falls dies der betreffenden Arbeitsaufgabe angemessen ist.
ISO 9241-171
Lassen Sie Personen Video- und andere Bewegungseffekte steuern. Vermeiden Sie die automatische Wiedergabe von Video oder Effekten, ohne auch nur eine Taste oder ein anderes Mittel zu ihrer Steuerung bereitzustellen.
Apple Inc.
Geben Sie Untertitel an. Geschlossene Untertitel geben Menschen ein textliches Äquivalent für die hörbaren Informationen in einem Video. Durch die Verwendung von Untertiteln können Sie mehrere Übersetzungen für denselben Inhalt bereitstellen und das System kann die Version wählen, die den Einstellungen des Benutzers entspricht. Da Untertitel nicht immer verfügbar sind, ist es wichtig, auch Untertitel bereitzustellen. Hinweise für Entwickler finden Sie unter Hinzufügen von Untertiteln und alternativen Tonspuren.
Apple Inc.
Erwägen Sie die Bereitstellung von Transkripten. Es kann eine gute Idee sein, eine vollständige textliche Beschreibung eines Videos bereitzustellen, die sowohl akustische als auch visuelle Informationen enthält, so dass die Leute das Video auf unterschiedliche Weise genießen können.
Apple Inc.
* Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.
Animation
Durch Interaktion ausgelöste Bewegungsanimationen können deaktiviert werden, es sei denn, die Animation ist für die Funktionalität oder die zu vermittelnde Information wesentlich. (Level AAA)
WCAG 2.1
Bilder & Slideshow
Animation
Buttons & Links
Überschriften & Label
Diagramme
Allgemeines
Bei User Interface Elementen mit Beschriftungen, die Text oder Bilder von Text enthalten, enthält der Name den Text, der visuell dargestellt wird. (Level A)
WCAG 2.1
Bilder & Slideshow
Animation
Icons & Illustration
Fehlermeldungen, Hilfe & Hinweise
Diagramme
Textalternativen in elektronischen Dokumentationen und Hilfen bereitstellen: Informationen, die durch die Software in Form von Bildern und Graphiken dargestellt werden, müssen auch als beschreibender Text zur Verfügung gestellt werden, der sich für Screenreader, zum Ausdrucken oder zur Umwandlung in Brailleschrift eignet, damit er mithilfe eines alternativen Verfahrens gelesen werden kann
ISO 9241-171
Verwenden Sie keine Animationen, es sei denn, sie sind für den Zweck Ihrer App unerlässlich. Im Allgemeinen sollten Menschen Ihre Anwendung nutzen können, ohne sich auf Animationen verlassen zu müssen.
Apple Inc.
Spielen Sie verschärfte Animationen ab, wenn Bewegung reduzieren eingeschaltet ist. Sie können Bewegungsreduzierung einschalten, wenn Sie dazu neigen, abgelenkt zu werden, oder wenn Ihnen beim Betrachten von Animationen mit Effekten wie Zoomen, Skalieren, Drehen oder peripheren Bewegungen schwindlig oder übel wird. Ziehen Sie als Reaktion auf diese Einstellung in Betracht, die Physik Ihrer Animationen so zu straffen, dass sie reichhaltig und einnehmend bleiben, aber weniger Bewegung aufweisen.
Apple Inc.
Vermeiden Sie die Animation von Tiefenänderungen in z-Achsen-Ebenen, Vermeiden Sie Animationen in oder aus Unschärfen, Ersetzen Sie ein Dia durch ein Fade, um Bewegung zu vermeiden
Apple Inc.
* Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.