Arten von Einschränkungen

Arten nach W3C

In der Europäischen Union gibt es 38 Millionen Menschen mit verschiedensten Arten von Behinderungen, diese reichen von leichten Behinderungen bis hin zu sehr schweren. Um Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu vermeiden, ist es wichtig sich über die verschiedenen Arten von Einschränkungen und deren Eigenschaften zu informieren. Die W3C - Web Accessibility Initiative (WAI) gibt umfangreiche Informationen auf welche Arten von Einschränkungen bei der Entwicklung von Webanwendungen geachtet werden muss.

Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Einschränkungen unterschieden (W3C Web Accessibility Initiative (WAI), 2020):

  • Hörbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Kognitive, Neurologische und Lernbehinderungen
  • Physische, Körperliche Behinderung
  • Sprachliche Behinderung
  • Andere Formen der Beeinträchtigung (meist situativ oder altersbedingt)

Es ist schwierig nachzuvollziehen ab welchen Grad eine Person als eingeschränkt gilt. Deshalb werden im weiteren Verlauf die verschiedenen Arten der Einschränkungen genauer erläutert.

Hörbehinderung

Man unterscheidet zwischen gehörlos, schwerhörig, ertaubt und mehrfachbehinderte Hörgeschädigte.

Gehörlos: Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten (2004) nennt Personen, die von Geburt an oder vor Abschluss des Lautspracheerwerbs (ca. bis zum 5 Lebensjahr) ihr Gehör verlieren, gehörlos. Meist treten dann auch Lese- und Rechtschreibschwächen und Sprachentwicklungsstörungen auf. Der Begriff Gehörlos beschreibt eine sprachlich orientierte Kommunikation und Sozialisation eines Betroffenen, nicht seinen individuellen Hörstatus. Diese Personen sind kommunikativ visuell orientiert.

Schwerhörig: „Schwerhörige Personen sind in der Regel hörend sozialisiert und dementsprechend in der Kommunikation akustisch orientiert. Gleichgewichtsstörungen und/oder Tinnitus können als Folgebehinderung vorliegen. Grundsätzlich gibt es eine allgemeine Einteilung in folgende Grade der Schwerhörigkeit, definiert nach dem Hörverlust:

  • Hörverlust 0 bis 20 dB - vernachlässigbare Hörschädigung
  • Hörverlust 20 bis 40 dB – geringgradige Hörschädigung
  • Hörverlust 40 bis 60 dB - mittelgradige Hörschädigung
  • Hörverlust 60 bis 80 dB - hochgradige Hörschädigung
  • Hörverlust 90 dB – an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit

Ertaubt: „Als ertaubt bezeichnet man Personen, deren Hörschädigung so stark ist, [sic!] eine akustische Diskrimination von Sprache, auch mit technischen Hilfen, nicht möglich ist. Die Ertaubung ist nach Abschluss des Lautspracherwerbes eingetreten. Ertaubte Personen sind daher in der Regel vollsprachlich und kommunikativ akustisch orientiert. Gleichgewichtsstörungen und/oder Tinnitus können als Folgebehinderung vorliegen.“ (Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V., 2004)

Sehbehinderung

Es wird erst von einer Sehbehinderung gesprochen, wenn die Person im Sehen um einen gewissen Grad beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung auch dauerhaft ist. So kann nach Gesetz wie folgt unterteilt werden:

  • weniger als 30% Sehkraft = grob gesagt „sehbehindert“
  • weniger als 10% = „wesentlich sehbehindert“
  • weniger als 5% = „hochgradig sehbehindert“
  • weniger als 2% = „blind“

Kognitive, Neurologische- und Lernbehinderungen

Diese Behinderungen umfassen Neurodiversität und neurologische Störungen, aber auch Verhaltensstörungen und psychische Gesundheitsstörungen, die nicht neurologischer Natur sind. Es kann jeder Teil des Nervensystems beeinträchtigt sein und somit Auswirkungen auf das Hören, Sehen, Sprechen, Bewegen und das Verstehen von Informationen haben. Diese Behinderungen wirken sich nicht zwingend auf die Intelligenz aus.

Physische, Körperliche Behinderungen

Körperliche oder auch motorische Behinderungen umfassen Gefühlseinschränkungen, Gelenkerkrankungen, Schmerzen, welche die Bewegung behindern, Schwäche und Einschränkungen der Muskelkontrolle (wie mangelnde Koordination, unfreiwillige Bewegungen oder Lähmung) und fehlende Gliedmaßen

Sprachliche Behinderungen

Gerda Knura beschreibt Sprachbehinderte Menschen, 1980 in ihrem Handbuch „Pädagogik der Sprachbehinderten“, als Menschen „… die beeinträchtigt sind, ihre Muttersprache in Laut und/oder Schrift impressiv und/oder expressiv altersgerecht zu gebrauchen und dadurch in ihrer Persönlichkeits- und Sozialentwicklung sowie der Ausformung und Ausnutzung ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit behindert werden."

andere Formen von Beeinträchtigung

Manche Personen sind nicht dauerhaft oder von Geburt an beeinträchtigt. Es können auch altersbedingte, vorübergehende, situationsbezogene, fortschreitende, wiederkehrende oder auch Kombinationen von Beeinträchtigungen auftreten.

Altersbedingte Beeinträchtigungen: Im Alter entwickeln manche Menschen altersbedingte Beeinträchtigungen, wie Einschränkungen im Hörvermögen, Sehkraft, Konzentration und Feinmotorik.

Mehrfachbehinderungen: Auch Kombinationen von verschiedenen Arten von Behinderungen sind möglich, was wiederum die Interaktion mit dem Web einschränken kann.

Gesundheitliche Bedingungen: Gesundheitliche Probleme können eine negative Auswirkung auf Ausdauer, Geschicklichkeit oder Konzentration haben und die Nutzung des Internets einschränken.

Veränderte Fähigkeiten: Es können bei manchen Menschen fortschreitende oder wiederkehrende funktionelle Einschränkungen auftreten. Dies kann sich zu unterschiedlichen Zeiten verschieden auf die Nutzung digitaler Anwendungen auswirken.

Vorübergehende Beeinträchtigungen: Es kann zum Beispiel durch Unfälle, Operationen oder Medikamenten bei Personen zu vorübergehenden Beeinträchtigungen kommen. Eventuell wissen diese Personen dann nicht, wie die Zugänglichkeitsfunktionen zu nutzen sind.

Situationsbezogene Beeinträchtigungen: Diese Einschränkungen können zum durch die Umgebung oder situative Aspekte auftreten, wie z.B. kleine Bildschirme, Geringe Ladegeschwindigkeit, kein Ton in lauten Umgebungen oder hellem Sonnenlicht.